Infos für Mitglieder
Verhaltensregeln des YCP für sein Clubgelände und die Clubeinrichtungen (Stand: 25.04.2022)
Der Gesetzgeber setzt auf Eigenverantwortung und allgemeine Verhaltensempfehlungen im Sinne der AHA-L Regeln:
- Einhalten von Mindestabstand 1,5 m
- Vermeidung unnötiger Kontakte
- Handhygiene
- regelmäßiges und ausreichendes Lüften von Innenräumen
- Bereitstellung ausreichender Hygienemittel durch Betriebe, Einrichtungen
Nach wie vor gilt jedoch ein Zutrittsverbot zu Sportstätten bzw. der Ausschluss von der Teilnahme an Trainings oder Regatten für Personen:
- mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- in Quarantäne
- mit unspezifischen Krankheitssymptomen und respiratorischen Symptomen(z.B. Husten, Schnupfen, Atemnot) oder SARS-CoV-2-spezifischen Symptomen (z.B. Verlust Geruchs-/Geschmackssinn)